Der/die Hundetrainer/-in:
- kann eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Hundeerziehung / Verhaltensberatung, bevorzugt mit einem staatlich anerkannten Abschluss vorweisen (z.B. Tierarzt mit verhaltenstherapeutischer Zusatzausbildung, Hundefachwirt IHK oder Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK|BHV)
- Trainer/Hundeschulen sind Mitglied einer berufsständigen Vereinigung, bei der die Mitgliedschaft an den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gebunden ist